Entwurf, noch nicht veröffentlichungsreif. Die technischen Angaben unten beschreiben, was Mapfit tatsächlich tut – sie sind aus dem Quelltext heraus geschrieben und sollten stimmen. Alles in eckigen Klammern ist auszufüllen, und der fertige Text gehört einmal vor die Datenschutzbeauftragte oder einen Anwalt. Diesen Kasten danach entfernen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO.
[NAME / ORGANISATION]
[ANSCHRIFT]
[E-MAIL]
[Datenschutzbeauftragte Person und Kontakt, falls benannt]
Mapfit legt eine hochgeladene Vorlage (PDF oder Bild) über eine Basiskarte und erzeugt daraus einen Kachelsatz. Das Ausrichten, die Vorschau und das Bearbeiten geschehen vollständig im Browser – dabei verlässt keine Datei das Gerät. Erst beim Export wird das gerenderte Bild an den Server übertragen, dort in Kacheln zerlegt und zum Herunterladen bereitgelegt.
Beim Aufruf werden die üblichen Verbindungsdaten verarbeitet: IP-Adresse,
Zeitpunkt, angeforderte Adresse, Statuscode, übertragene Datenmenge,
Browserkennung.
Zweck: Betrieb und Sicherheit des Dienstes. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1
lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am störungsfreien Betrieb).
Speicherdauer: [ANZAHL] Tage. [Ort der Protokollierung: Reverse Proxy / Hoster
benennen.]
Beim Export wird das gerenderte Bild der Vorlage zum Server übertragen und dort in einem temporären Verzeichnis verarbeitet. Enthält die Vorlage personenbezogene Daten, werden diese mitverarbeitet – der Inhalt der Vorlage bestimmt allein die hochladende Person.
.env
unter [export] job_ttl_stunden.Der eingegebene Suchbegriff wird über den Server an [Nominatim der OpenStreetMap Foundation / EIGENE INSTANZ] weitergereicht. Der Server ersetzt dabei die IP-Adresse der Nutzenden durch seine eigene – der Suchdienst erfährt also nicht, wer gesucht hat, wohl aber, wonach gesucht wurde.
Wichtig und leicht zu übersehen: Die Kartenkacheln lädt der Browser unmittelbar bei den Anbietern – nicht über diesen Server. Dabei werden IP-Adresse und Browserkennung an den jeweiligen Anbieter übertragen. Betroffen sind je nach gewählter Basiskarte:
[Prüfen lassen, ob eine Einwilligung nötig ist oder ob die Karten für die Funktion des Dienstes erforderlich sind. Bequemste Lösung, falls unsicher: Anbieter mit Sitz in der EU beschränken.]
Mapfit legt Daten im lokalen Speicher des Browsers ab – sie verlassen das Gerät nicht und sind für den Server unsichtbar:
Beides lässt sich über die Browserfunktion „Websitedaten löschen" entfernen.
Ist der Zugangsschutz eingeschaltet, wird nach erfolgreicher Anmeldung ein
technisch notwendiges Cookie (mapfit_sitzung) gesetzt. Es enthält
Zweck, Benutzername, Ablaufzeitpunkt und eine Signatur – keine Kennungen zur
Wiedererkennung über Websites hinweg, kein Zugriff aus JavaScript
(HttpOnly), keine Weitergabe an Dritte. Laufzeit: [14 Tage].
Beim Zugang über das Mischfeld-Portal wird zusätzlich ein kurzlebiger,
signierter Ausweis (90 Sekunden) über die Adresszeile entgegengenommen und
sofort gegen dieses Cookie getauscht.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich), daher
einwilligungsfrei.
Fehlversuche werden vorübergehend im Arbeitsspeicher gezählt (IP-Adresse, Anzahl, Zeitpunkt), um Durchprobieren zu erschweren; ein Neustart löscht sie.
Wer angemeldet ist, kann Projekte samt Quelldateien (PDF, Bild) freiwillig auf dem Server ablegen. Sie liegen in einem Ordner, der nur dem jeweiligen Zugang zugeordnet ist, werden nicht ausgewertet und bleiben, bis der Nutzer sie löscht. Verantwortlich für die Inhalte der Lagepläne ist, wer sie ablegt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung der Funktion).
Zu einem Zugang wird gespeichert: die selbstgewählte Kennung, ein Anzeigename, der Hash des Passworts und das Datum der Anlage – keine E-Mail-Adresse. Wird eine Einladung per Mail verschickt, wird die Adresse einmal benutzt und nicht gespeichert.
Der Betreiber kann einen Zugang sperren (der Zugang ist zu, die Daten bleiben unverändert liegen) oder endgültig löschen. Beim Löschen verschwinden Konto, Projekte samt Quelldateien und der zweite Faktor unwiderruflich – auch die Sicherungskopien daneben. Geteilte Projekte, an denen weitere Personen mitarbeiten, gehen an das dienstälteste andere Mitglied über; nur was niemandem sonst gehört, wird mitgelöscht. Ein Verlaufsprotokoll darüber wird nicht geführt. Damit ist Art. 17 DSGVO ohne Handarbeit an Dateien erfüllt.
[Hoster benennen, Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abschließen und hier erwähnen. Weitere Empfänger gibt es nicht; es findet keine Weitergabe zu Werbezwecken statt, keine Profilbildung, keine automatisierte Entscheidungsfindung.]
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21) sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77). Zuständig ist [AUFSICHTSBEHÖRDE DES BUNDESLANDES].
Die Nutzung ist freiwillig. Ohne Übertragung des gerenderten Bildes lässt sich ein Kachelsatz jedoch nicht erzeugen; Ausrichten und Bearbeiten funktionieren auch ohne, weil sie im Browser stattfinden.
Stand: [DATUM]